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Statische Berechnung / BaustatikZum Bau eines Gebäudes oder eines Tragwerks benötigt der Bauherr bzw. der Bauunternehmer i. d. R. eine statische Berechnung (Statik). Die Statik wird unter Einhaltung der derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften (DIN Deutsche Institut für Normen oder EC-EuroCode Europäische Normen) erstellt. Sie stellt die Standsicherheit des Gebäudes bzw. des Tragwerks sicher und gibt Informationen über Größe und erforderliche Materialien der einzelnen Bauteilen des Gebäudes (Dach, Wände, Decken, Träger, Fundament, etc.) In vielen Fällen (Gebäudeklasse 1 bis 3) ist die Beauftragung eines Prüfingenieurs, der unsere Statik prüft, nicht erforderlich. Mehr Infos hierzu finden Sie im Internet auf der Homepage der Ingenieurkammer Hessen unter http://www.ingkh.de. Zur Erstellung einer statischen Berechnung benötigen wir i. d. R. die Entwurfs- bzw. Architektenplänen im Maßstab 1:100 oder als Datei (pdf, dxf, dwg, etc.). Entwurfsplanung & Bauanträge, 3D-VisualisierungWir planen auf Ihrem Grundstück Ihr Traumhaus, stellen für Sie den Bauantrag zusammen und klären alle zur Baugenehmigung erforderlichen Fragen mit der Bauaufsicht ab. Ausführungs- / WerksplanungEine Ausführungsplanung umfasst verschiedenen Planunterlagen wie z. B. Schalpläne, Bewehrungspläne, Verlegepläne, Fundamentpläne, Detailpläne etc. einschließlich Stücklisten. Diese Unterlagen werden auf der Baustelle vor Ort zur Durchführung verwendet und müssen jedenfalls vom zuständigen Bauleiter schriftlich freigegeben werden. Bauphysikalische NachweiseEine Statik berücksichtigt darüber hinaus die bauphysikalischen Erfordernisse eines Gebäudes z. B. bei Wohn- und Bürogebäuden. In anderen Worten sie ermittelt den erforderlichen Wärmebedarf, den Mindestschall- und Brandschutz-Anforderungen der Bauteile. Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilien und Grundstücken, Begutachtung von BauschädenUm den aktuellen Wert Ihrer Immobilien und Grundstücken zu ermitteln, erstellen wir nach einer Ortsbesichtigung ein Verkehrswertgutachten gem. §194 Baugesetzbuch und Werter-mittlungsverordnung WertV vom 18.08.1997. Wenn Ihre Immobilien bzw. Ihr Grundstück über unser Verkehrswertgutachten verfügt, lassen sich diese auch besser verkaufen. Damit verschaffen Sie sich auch die Sicherheit, Ihre Immobilien preislich nicht zu unterschätzen. Baumängel und Bauschäden mindern den Wert Ihrer Immobilien. Auf Wunsch begutachten wir die Schäden unabhängig und kompetent. |
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